(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Erstellung von Webseiten und Landingpages, einschließlich konzeptioneller, gestalterischer und technischer Umsetzung.
(2) Die Erstellung von Webseiten und Landingpages erfolgt als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die funktionsfähige Umsetzung der im Angebot beschriebenen Leistungen.
(3) Wartungs-, Pflege-, Hosting- oder Betreuungsleistungen, sofern vereinbart, stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.